Missbrauch des Namen Gottes
Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heiß Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören“ (Dtn 6, 13).Weiterlesen »Missbrauch des Namen Gottes