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Vom Zweiten Vatikanischen Konzil zurück zum Mittelalter

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Dass die Welt in den letzten Jahrzehnten massiv in die einzigartige Konstitution und die moralischen Auffassungen der Kirche eingedrungen ist, dürfte niemandem entgangen sein, ebenso wenig, dass Papst Franziskus dabei eine zweifelhafte, aber auch entscheidende Rolle spielt. Zwar bestätigt er mit seinen Worten die Lehre und die Moral der Kirche, aber gleichzeitig erklärt er den Vorrang von Tatsachen und „ Seelsorge“ ‚ vor ‘ erstarrter Lehre und Moral “. Dies erklärt seinen unerbittlichen Kampf gegen den traditionellen Flügel in der Kirche, der an der überlieferten Lehre und den damit verbundenen Praktiken festhält. Dabei bedient er sich diktatorischer Methoden, die durch reine Machtpolitik genährt werden und nicht durch die Grundsätze des Kirchenrechts und der aequitas canonica, der kanonischen Billigkeit, behindert werden. Heterodoxe Orden wie die Jesuiten, die einen verheerenden Einfluss auf Lehre und Moral ausüben, bleiben davon unberührt, ja, sie erfahren sogar Anerkennung und Ermutigung und werden so, wenn auch über Umwege, in ihren heterodoxen Ansichten bestätigt. Gleichzeitig sind die traditionellen Gemeinschaften feindseligen und verhängnisvollen Visitationen ausgesetzt. Oft handelt es sich um lebendige Gemeinschaften mit vielen jungen und enthusiastischen Mitgliedern. Ihr einziges oder zumindest größtes Verbrechen scheint ihr Festhalten an der traditionellen Lehre und Liturgie der Kirche zu sein. Bischöfe, deren einziges Vergehen darin zu bestehen scheint, die traditionelle Lehre offen zu verkünden, werden ohne angemessene Anklage abgesetzt. Die Bischöfe Strickland und Rey sind die jüngsten Beispiele. Reine Machtpolitik im Dienste einer mehr als fragwürdigen Agenda ohne jegliche kirchenrechtliche Grundlage, außer der völlig willkürlichen Machtposition des Papstes, die meiner Meinung nach eher nach Machtmissbrauch aussieht als nach einer wirklich pastoralen Ausübung des Primats. Ich kann mir vorstellen, dass die östliche Orthodoxie denkt: Wir haben theologische Einwände gegen einen solchen Jurisdiktionsprimat und wollen uns dem niemals unterwerfen. Insofern ist das Pontifikat von Franziskus nicht nur eine Katastrophe für die katholische Kirche, sondern auch für die Ökumene. Auch die Kardinalsernennungen werden vom Papst als Machtinstrument eingesetzt. Kriterien scheinen nicht mehr Rechtgläubigkeit und hervorragende administrative und pastorale Qualitäten für die Besetzung eines wichtigen Postens zu sein, sondern heterodoxe Ansichten, die Besetzung unwichtiger Randpositionen oder das „Mobbing“ eines besser geeigneten, aber „zu guten“ Kandidaten in der Nähe. Die Liste der Kardinäle mit ihren Ansichten zu den wichtigsten Themen finden Sie auf der ausgezeichneten Website The College of Cardinals Report. Jüngster Ausdruck des Einknickens vor dem säkularen Feminismus in der Kirche ist die Ernennung einer 62-jährigen Ordensfrau zur Präfektin des Dikasteriums für die Ordensleute. Als ein ihr unterstehender Pro-Präfekt wurde ein Kardinal ernannt. Dies ist nicht die verkehrte Welt, sondern die „verkehrte Kirche“. Eine nicht geweihte Ordensfrau hat nun die Verwaltungsgewalt über alle Ordensleute in der Weltkirche (einschließlich aller Ordenspriester) und steht einem Bischof vor, der ihr Assistent ist. Dies widerspricht der hierarchischen Grundstruktur der Kirche. Denn in der Kirche Christi geht die Autorität, die Regierungsgewalt, nicht wie in modernen Demokratien vom Volk aus, sondern von Christus selbst. Er ist das Haupt der Kirche. Er leitet seine Kirche, und zwar von Anfang an durch das ordinierte, apostolische Amt. In der mittelalterlichen Kirche kam es vor, dass die kirchliche Verwaltungsgewalt (Jurisdiktionsgewalt) von der Ordination getrennt war. Es gab (oft adlige) Bischöfe, die sich nie weihen ließen, sondern die Diözese formal verwalteten, die Predigt und Sakramentenspendung aber den Weihbischöfen überließen. Es gab auch Äbtissinnen von Frauenklöstern, die als Bischof über eine Region rund um die Abtei regierten, während sie für die Verwaltung der Priesterweihen Bischöfe einstellten. Sehen Sie hier eine Parallele zu der hochrangigen Nonne in Rom? Das wurde später als Missbrauch und Zweckentfremdung der hierarchischen Verfassung der Kirche angesehen. Das Zweite Vatikanische Konzil, das Franziskus so sehr schätzt, hat dazu klar Stellung bezogen. In der Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium, heißt es: „Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es...“ Die eine „potestas sacra“ (geweihte Gewalt) ist beteiligt und wird wirksam im dreifachen Dienst: lehren, heiligen und leiten. Das Konzil will die potestas sacra als Wirklichkeit sakramental begründen. Deshalb sagt es im Blick auf das Bischofsamt, das die Fülle des Weihesakramentes einschließt: "Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung". Die Bischofsweihe und das Verleihen des dreifachen munus sind also eine einzige sakramentale Wirklichkeit. Auch im Blick auf die Priesterweihe hat das Konzil den Zusammenhang mit dem dreifachen munus betont und erklärt, dass die Priester in der Ausübung der Vollmacht, die ihnen durch die Weihe übertragen wird, von den Bischöfen abhängig sind. Damit brach das Konzil mit einer jahrhundertelangen Tradition in der Kirche, in der Weihegewalt und Jurisdiktionsgewalt immer mehr getrennt wurden. Die Weihegewalt bezog sich zunehmend nur noch auf den sakramentalen, liturgischen Bereich, die Jurisdiktion auf die äußere Verwaltung der Kirche. Dahinter stand im Grunde ein dualistisches Kirchenverständnis: Kirche als sakramentale Wirklichkeit einerseits und Kirche als äußere gesellschaftliche Größe andererseits. Das Konzil distanzierte sich von dieser Entwicklung und betonte den organischen Zusammenhang von sacra potestas und Weihesakrament. Diese Lehre des Konzils und ihre Konkretisierung im neuen Codex des kanonischen Rechtes hatte z.B. zur Folge, dass ein zum Papst gewählter Priester nicht schon mit der Annahme der Wahl die päpstliche Jurisdiktionsgewalt erhielt, sondern unmittelbar im Rahmen des Konklave zum Bischof geweiht werden muss, bevor seine Wahl dem Volk bekannt gegeben wird. In den Niederlanden haben wir die Folgen in den Kirchenvorständen gesehen. In den 1960er Jahren hatten die Bischöfe, um die Stellung der Laien zu stärken, dafür gesorgt, dass nicht der Pfarrer, sondern ein Laie den Vorsitz in Kirchenvorstand und Pfarreirat übernehmen konnte. Dies musste aufgrund der Erkenntnisse des Konzils und des neuen Codex von Rom aus rückgängig gemacht werden: Der Pfarrer ist kraft seines Amtes Vorsitzender des Kirchenvorstandes und Pfarreirates und in jeder Hinsicht oberster Verwalter der Pfarrgemeinde. Der Papst findet bei progressiven und liberalen Bischöfen leicht Nachahmer. In Belgien zum Beispiel hat der Erzbischof von Mechelen-Brüssel für das Gebiet der Diözese Wallonisch-Brabant anstelle eines Weihbischofs, der dieses Gebiet als Generalvikar praktisch selbständig regiert, eine Dame mit den gleichen Vollmachten eingesetzt. Da ein Generalvikar nach kanonischem Recht mindestens ein Priester sein muss (hierarchisches Amt), wird die betreffende Dame nicht als Generalvikar, sondern als „Delegierte“ bezeichnet. Sie sehen, wie man versucht, den Sinn des Gesetzes durch den Wortlaut zu umgehen. Noch verrückter als in Rom macht man es in Belgien, indem man die bischöfliche Amtsbezeichnung „madame la délégué“ zusammen mit dem Erzbischof und den Weihbischöfen im Hochgebet der Messe nennt. Diese Ehre wird nicht einmal den Generalvikaren (Mann und Priester) zuteil. Die Tatsache, dass weder in Rom noch in Belgien männliche Laien für diese Positionen ausgewählt werden, sondern ausdrücklich Frauen, bedeutet, dass sie nicht nur Laien in „hierarchische“ Positionen berufen wollen, sondern vor allem Frauen. Somit sind wir über den Feminismus wieder bei den mittelalterlichen Äbtissinnen angelangt, ungeachtet dessen, was das so vielgerühmte Zweite Vatikanische Konzil gesagt und vorgeschrieben hat. Das geht auf Kosten der Struktur, die Christus für seine Kirche gewollt hat. Vorabend des Hochfestes der Taufe des Herrn 11. Januar 2025 C. Mennen pr Artikel übersetzt von der Website Fortes in Fide

Dass die Welt in den letzten Jahrzehnten massiv in die einzigartige Konstitution und die moralischen Auffassungen der Kirche eingedrungen ist, dürfte niemandem entgangen sein, ebenso wenig, dass Papst Franziskus dabei eine zweifelhafte, aber auch entscheidende Rolle spielt. Zwar bestätigt er mit seinen Worten die Lehre und die Moral der Kirche, aber gleichzeitig erklärt er den Vorrang von Tatsachen und „ Seelsorge“ ‚ vor ‘ erstarrter Lehre und Moral “. Dies erklärt seinen unerbittlichen Kampf gegen den traditionellen Flügel in der Kirche, der an der überlieferten Lehre und den damit verbundenen Praktiken festhält. Dabei bedient er sich diktatorischer Methoden, die durch reine Machtpolitik genährt werden und nicht durch die Grundsätze des Kirchenrechts und der aequitas canonica, der kanonischen Billigkeit, behindert werden.

Heterodoxe Orden wie die Jesuiten, die einen verheerenden Einfluss auf Lehre und Moral ausüben, bleiben davon unberührt, ja, sie erfahren sogar Anerkennung und Ermutigung und werden so, wenn auch über Umwege, in ihren heterodoxen Ansichten bestätigt. Gleichzeitig sind die traditionellen Gemeinschaften feindseligen und verhängnisvollen Visitationen ausgesetzt. Oft handelt es sich um lebendige Gemeinschaften mit vielen jungen und enthusiastischen Mitgliedern. Ihr einziges oder zumindest größtes Verbrechen scheint ihr Festhalten an der traditionellen Lehre und Liturgie der Kirche zu sein.

Bischöfe, deren einziges Vergehen darin zu bestehen scheint, die traditionelle Lehre offen zu verkünden, werden ohne angemessene Anklage abgesetzt. Die Bischöfe Strickland und Rey sind die jüngsten Beispiele. Reine Machtpolitik im Dienste einer mehr als fragwürdigen Agenda ohne jegliche kirchenrechtliche Grundlage, außer der völlig willkürlichen Machtposition des Papstes, die meiner Meinung nach eher nach Machtmissbrauch aussieht als nach einer wirklich pastoralen Ausübung des Primats. Ich kann mir vorstellen, dass die östliche Orthodoxie denkt: Wir haben theologische Einwände gegen einen solchen Jurisdiktionsprimat und wollen uns dem niemals unterwerfen. Insofern ist das Pontifikat von Franziskus nicht nur eine Katastrophe für die katholische Kirche, sondern auch für die Ökumene.

Auch die Kardinalsernennungen werden vom Papst als Machtinstrument eingesetzt. Kriterien scheinen nicht mehr Rechtgläubigkeit und hervorragende administrative und pastorale Qualitäten für die Besetzung eines wichtigen Postens zu sein, sondern heterodoxe Ansichten, die Besetzung unwichtiger Randpositionen oder das „Mobbing“ eines besser geeigneten, aber „zu guten“ Kandidaten in der Nähe.

Die Liste der Kardinäle mit ihren Ansichten zu den wichtigsten Themen finden Sie auf der ausgezeichneten Website The College of Cardinals Report.

Jüngster Ausdruck des Einknickens vor dem säkularen Feminismus in der Kirche ist die Ernennung einer 62-jährigen Ordensfrau zur Präfektin des Dikasteriums für die Ordensleute. Als ein ihr unterstehender Pro-Präfekt wurde ein Kardinal ernannt. Dies ist nicht die verkehrte Welt, sondern die „verkehrte Kirche“. Eine nicht geweihte Ordensfrau hat nun die Verwaltungsgewalt über alle Ordensleute in der Weltkirche (einschließlich aller Ordenspriester) und steht einem Bischof vor, der ihr Assistent ist. Dies widerspricht der hierarchischen Grundstruktur der Kirche. Denn in der Kirche Christi geht die Autorität, die Regierungsgewalt, nicht wie in modernen Demokratien vom Volk aus, sondern von Christus selbst. Er ist das Haupt der Kirche. Er leitet seine Kirche, und zwar von Anfang an durch das ordinierte, apostolische Amt. In der mittelalterlichen Kirche kam es vor, dass die kirchliche Verwaltungsgewalt (Jurisdiktionsgewalt) von der Ordination getrennt war. Es gab (oft adlige) Bischöfe, die sich nie weihen ließen, sondern die Diözese formal verwalteten, die Predigt und Sakramentenspendung aber den Weihbischöfen überließen. Es gab auch Äbtissinnen von Frauenklöstern, die als Bischof über eine Region rund um die Abtei regierten, während sie für die Verwaltung der Priesterweihen Bischöfe einstellten. Sehen Sie hier eine Parallele zu der hochrangigen Nonne in Rom? Das wurde später als Missbrauch und Zweckentfremdung der hierarchischen Verfassung der Kirche angesehen. Das Zweite Vatikanische Konzil, das Franziskus so sehr schätzt, hat dazu klar Stellung bezogen.

In der Konstitution über die Kirche, Lumen Gentium, heißt es: „Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es…“ Die eine „potestas sacra“ (geweihte Gewalt) ist beteiligt und wird wirksam im dreifachen Dienst: lehren, heiligen und leiten. Das Konzil will die potestas sacra als Wirklichkeit sakramental begründen. Deshalb sagt es im Blick auf das Bischofsamt, das die Fülle des Weihesakramentes einschließt: „Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung“. Die Bischofsweihe und das Verleihen des dreifachen munus sind also eine einzige sakramentale Wirklichkeit. Auch im Blick auf die Priesterweihe hat das Konzil den Zusammenhang mit dem dreifachen munus betont und erklärt, dass die Priester in der Ausübung der Vollmacht, die ihnen durch die Weihe übertragen wird, von den Bischöfen abhängig sind. Damit brach das Konzil mit einer jahrhundertelangen Tradition in der Kirche, in der Weihegewalt und Jurisdiktionsgewalt immer mehr getrennt wurden. Die Weihegewalt bezog sich zunehmend nur noch auf den sakramentalen, liturgischen Bereich, die Jurisdiktion auf die äußere Verwaltung der Kirche. Dahinter stand im Grunde ein dualistisches Kirchenverständnis: Kirche als sakramentale Wirklichkeit einerseits und Kirche als äußere gesellschaftliche Größe andererseits. Das Konzil distanzierte sich von dieser Entwicklung und betonte den organischen Zusammenhang von sacra potestas und Weihesakrament.

Diese Lehre des Konzils und ihre Konkretisierung im neuen Codex des kanonischen Rechtes hatte z.B. zur Folge, dass ein zum Papst gewählter Priester nicht schon mit der Annahme der Wahl die päpstliche Jurisdiktionsgewalt erhielt, sondern unmittelbar im Rahmen des Konklave zum Bischof geweiht werden muss, bevor seine Wahl dem Volk bekannt gegeben wird. In den Niederlanden haben wir die Folgen in den Kirchenvorständen gesehen. In den 1960er Jahren hatten die Bischöfe, um die Stellung der Laien zu stärken, dafür gesorgt, dass nicht der Pfarrer, sondern ein Laie den Vorsitz in Kirchenvorstand und Pfarreirat übernehmen konnte. Dies musste aufgrund der Erkenntnisse des Konzils und des neuen Codex von Rom aus rückgängig gemacht werden: Der Pfarrer ist kraft seines Amtes Vorsitzender des Kirchenvorstandes und Pfarreirates und in jeder Hinsicht oberster Verwalter der Pfarrgemeinde.

Der Papst findet bei progressiven und liberalen Bischöfen leicht Nachahmer. In Belgien zum Beispiel hat der Erzbischof von Mechelen-Brüssel für das Gebiet der Diözese Wallonisch-Brabant anstelle eines Weihbischofs, der dieses Gebiet als Generalvikar praktisch selbständig regiert, eine Dame mit den gleichen Vollmachten eingesetzt. Da ein Generalvikar nach kanonischem Recht mindestens ein Priester sein muss (hierarchisches Amt), wird die betreffende Dame nicht als Generalvikar, sondern als „Delegierte“ bezeichnet. Sie sehen, wie man versucht, den Sinn des Gesetzes durch den Wortlaut zu umgehen. Noch verrückter als in Rom macht man es in Belgien, indem man die bischöfliche Amtsbezeichnung „madame la délégué“ zusammen mit dem Erzbischof und den Weihbischöfen im Hochgebet der Messe nennt. Diese Ehre wird nicht einmal den Generalvikaren (Mann und Priester) zuteil.

Die Tatsache, dass weder in Rom noch in Belgien männliche Laien für diese Positionen ausgewählt werden, sondern ausdrücklich Frauen, bedeutet, dass sie nicht nur Laien in „hierarchische“ Positionen berufen wollen, sondern vor allem Frauen. Somit sind wir über den Feminismus wieder bei den mittelalterlichen Äbtissinnen angelangt, ungeachtet dessen, was das so vielgerühmte Zweite Vatikanische Konzil gesagt und vorgeschrieben hat. Das geht auf Kosten der Struktur, die Christus für seine Kirche gewollt hat.

Vorabend des Hochfestes der Taufe des Herrn

11. Januar 2025
C. Mennen pr

Artikel übersetzt von der Website Fortes in Fide

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