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Noch bis zum 30. November Ablass für Verstorbene

Normalerweise kann man den vollkommenen Ablass für Verstorbene nur vom 1. – 8. November gewinnen.
Anlässlich COVID-19 kann laut einem vatikanischen Dekret vom 22. Oktober 2020 ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen ausnahmsweise an jedem Tag des Monats November 2020 erlangt werden.
Das bedeutet: Man kann noch bis zum 30. November den Ablass für Verstorbene gewinnen!Weiterlesen »Noch bis zum 30. November Ablass für Verstorbene

Die mit dem Rosenkranz verbundenen Ablässe

Das Rosenkranzgebet ist mit wertvollen Ablässen verbunden: Ein vollkommener Ablass wird gewonnen, wenn der Rosenkranz in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle gebetet wird, oder auch in der Familie, in einer Ordensgemeinschaft oder in einem Kirchenverein; ein Teilablass wird bei allen übrigen Gebetsanlässen gewährt.

Wenn ein Gläubiger andachtsvoll einen von einem Priester gesegneten Gegenstand der Frömmigkeit (Kreuz, Rosenkranz, Skapulier, Medaille) benutzt, kann er einen unvollkommenen Ablass gewinnen.Weiterlesen »Die mit dem Rosenkranz verbundenen Ablässe