Die Ablassmöglichkeiten zu Allerheiligen und Allerseelen
Am Allerseelentag (bzw. bereits ab 12 Uhr des Allerheiligentags, 1.11.): vollkommener Ablass bei Besuch einer Kirche sowie Gebet von »Glaubensbekenntnis« und »Vaterunser« unter den gewöhnlichen Bedingungen (s.u). täglich vom 1. bis zum 8. November: vollkommener Ablass für die Verstorbenen bei… Weiterlesen »Die Ablassmöglichkeiten zu Allerheiligen und Allerseelen


a) Das Beste, was wir tun können, um zeitliche Strafen abzubüßen, ist eifriges Gewinnen der Ablässe. Ein kurzes Gebet – in Liebe verrichtet – wird durch die Fürbitte der Kirche und die Gemeinschaft der Heiligen viele Strafen tilgen.
Das Rosenkranzgebet ist mit wertvollen Ablässen verbunden: Ein vollkommener Ablass wird gewonnen, wenn der Rosenkranz in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle gebetet wird, oder auch in der Familie, in einer Ordensgemeinschaft oder in einem Kirchenverein; ein Teilablass wird bei allen übrigen Gebetsanlässen gewährt.