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Schisma

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Im Januar 2025 fand an der Universität Wien ein internationales Symposium statt, das die Ereignisse von 1054 in Konstantinopel „neu“ bewertete. Traditionell als Beginn des Schismas zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche betrachtet, wurde dieses Datum von den Teilnehmern des Symposiums als überholt angesehen. Kardinal Kurt Koch, Präsident des Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen, hielt die Eröffnungsansprache. Er betonte, dass die katholische und die orthodoxe Kirche einander als wahre Kirchen anerkennen sollten, um die Trennung zu überwinden. Im Jahr 1054 reiste Kardinal Humbert von Silva Candida im Auftrag von Papst Leo IX. nach Konstantinopel, um ein militärisches Bündnis gegen die Normannen zu schließen. Dieses Vorhaben scheiterte. Unglückliche Umstände führten jedoch dazu, dass er Patriarch Michael Kerullarios exkommunizierte. Daraufhin erfolgte eine Gegenexkommunikation. In der Kirchengeschichte wurde dies oft als offizielles Datum des Schismas zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche betrachtet. Die ersten Spaltungen fanden viel früher statt, nämlich im vierten und fünften Jahrhundert, weil einzelne kirchliche Gemeinschaften die christologischen Lehrentscheidungen der Konzilien von Ephesus und vor allem von Chalkedon im Jahre 451 nicht angenommen und sich deshalb von der Reichskirche getrennt haben. Grund für die damaligen Spaltungen war die adäquate Formulierung des Christusbekenntnisses gewesen, insofern die vorchalkedonischen Kirchen die Lehrentscheidung des Konzils von Chalkedon, dass Jesus Christus, da er wahrer Gott und wahrer Mensch ist, eine Person in zwei Naturen ist, die als „unvermischt, unveränderlich, ungetrennt und unteilbar“ erkannt werden, nicht angenommen, sondern betont haben, dass in Christus nicht zwei Naturen, sondern nur eine Natur gegeben ist. Da es sich hier um die innerste Mitte des christlichen Glaubens handelt, versteht es sich leicht, dass bei den ökumenischen Gesprächen zwischen der Katholischen Kirche und den Orientalisch-Orthodoxen Kirchen in erster Linie christologische Fragen zu behandeln gewesen sind. Theologischen Dialoge haben dabei bald zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass es sich bei den damaligen christologischen Auseinandersetzungen im Wesentlichen um ein Sprachproblem gehandelt hat, insofern man verschiedene philosophische und theologische Begriffe von Natur und Person, von physis und prosopon verwendet hat, im Grunde aber denselben kirchlichen Christusglauben bezeugen wollte. Ein wichtiger Schritt aufeinander zu wurde vor fast 60 Jahren, einen Tag vor der letzten Sitzung des Zweiten Vatikanischen Konzils, unternommen; mit dem historischen Ereignis des 7. Dezember 1965, als in der Patriarchalkirche St. Georg im Phanar in Konstantinopel und in der Basilika St. Peter in Rom die höchsten Repräsentanten der beiden kirchlichen Gemeinschaften die gegenseitigen Anathemata von 1054, wie es in der Gemeinsamen Erklärung heisst, „aus dem Gedächtnis und der Mitte der Kirche“ entfernt haben, „damit sie für die Wiederannäherung in der Liebe kein Hindernis mehr darstellen können.“ Im Jahre 1971 haben Papst Paul VI. und der Syrische Patriarch von Antiochien, Mar Ignatius Yaqub III. in ihrer gemeinsamen Erklärung festgestellt, „dass im Glauben an das Mysterium des Wortes Gottes, das Fleisch und wahrhaft Mensch geworden ist, kein Unterschied besteht, auch wenn über Jahrhunderte hin Schwierigkeiten aufgrund verschiedener theologischer Ausdruckweise im Bekenntnis des Glaubens entstanden sind“. Einige Jahre später haben Papst Johannes Paul II. und der Syrisch-Orthodoxe Patriarch von Antiochien und des ganzen Ostens, Ignatius Zakk I. Iwas die Übereinstimmung im Christusbekenntnis bestätigt und darauf aufbauend ein pastorales Abkommen mit der Ermöglichung des wechselseitigen Empfangs der Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung in Notsituationen unterzeichnet, das das Attribut „historisch“ verdient, da zum ersten Mal in der Geschichte trotz weiter bestehender Kirchentrennung eine begrenzte communicatio in sacris zwischen beiden Kirchen ermöglicht worden ist. Die mit dem Bischof von Rom in Einheit lebenden Ostkirchen haben eine besondere Rolle für die Wiedergewinnung der Einheit der Christen, vor allem zu den Orientalisch-Orthodoxen und den Orthodoxen Kirchen hin. Im konziliaren Dekret über die Katholischen Ostkirchen „Orientalium Ecclesiarum“ heißt es: „Den mit dem Römischen Apostolischen Stuhl in Gemeinschaft stehenden Ostkirchen obliegt die besondere Aufgabe, gemäß den Grundsätzen des von diesem Konzil erlassenen Dekrets über den Ökumenismus die Einheit aller Christen, besonders der ostkirchlichen, zu fördern.“ Papst Johannes Paul II. verlieh diesem Anliegen der Einheit ein zusätzliches Gewicht, indem er für die Katholischen Ostkirchen ein eigenes kirchliches Rechtsbuch, den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) promulgierte. Mit ihm hat er nicht nur eine besondere Wertschätzung dieser Kirchen zum Ausdruck gebracht, sondern mit der Promulgation von zwei verschiedenen Rechtsbüchern hat er auch das Ziel verfolgt, dass die Kirche, wie er in seiner Apostolischen Konstitution „Sacri canones“ mit dem ausdrucksstarken Bild hervorgehoben hat, „wie mit den zwei Lungenflügeln des Ostens und des Westens atmet und mit einem Herzen, das gleichsam zwei Kammern hat, in der Liebe Christi glüht“. Die ökumenische Zielrichtung wird zudem mit der zeitlichen Limitierung der Gültigkeit der Rechtsbestimmungen im CCEO unterstrichen. Bereits das Dekret über die Katholischen Ostkirchen hält in seinem Schlusswort fest, dass „alle Rechtsbestimmungen des Dekrets“ nur für die gegenwärtigen Verhältnisse gelten, „bis die katholische Kirche und die getrennten Ostkirchen zur Vollendung der Gemeinschaft zusammenfinden.“ Die zeitliche Limitierung bedeutet somit konkret, dass dann, wenn die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche mit den Orientalisch-Orthodoxen und Orthodoxen Kirchen verwirklicht sein wird, die Aufgabe des CCEO erfüllt sein wird und eine neue Gesetzgebung in Angriff genommen werden muss. Deutlicher kann man die spezifische ökumenische Verantwortung der Katholischen Ostkirchen nicht zum Ausdruck bringen, wie sie Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Pastores gregis“ nochmals in Erinnerung gerufen hat: „Es besteht kein Zweifel darüber, dass den katholischen Ostkirchen aufgrund ihrer spirituellen, geschichtlichen, theologischen, liturgischen und disziplinären Nähe zu den orthodoxen Kirchen und den anderen orientalischen Kirchen, die noch nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, eine ganz besondere Rolle vor allem zur Förderung der Einheit der Christen des Ostens zukommt.“ Dies lässt sich mit dem Codex Iuris Canonici (CIC) für die Lateinische Kirche verdeutlichen: Im Unterschied zum CIC, der keinen eigenen systematischen Teil über die ökumenische Verantwortung der Katholischen Kirche enthält, sondern sich mit verschiedenen Normen auf ökumenische Belange bezieht, ist demgegenüber im CCEO neben einzelnen bedeutsamen Canones dem ökumenischen Auftrag der Kirche insgesamt ein eigener Titel gewidmet, nämlich Titel XVIII, der die Überschrift trägt: „Ökumenismus oder Förderung der Einheit der Christen“. Im CCEO findet sich somit eine explizite ekklesiologische Rechtsverpflichtung zur Teilnahme der Katholischen Kirche an der Ökumenischen Bewegung, mit der unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass die ökumenische Aufgabe für die Katholische Kirche Pflicht ist. Es gibt noch viele Punkte der Uneinigkeit, allein schon das Wesen und die Ausübung des Primats des Bischofs von Rom, des Papstamtes. Dennoch sind im Laufe der letzten sechzig Jahre einige Gemeinsamkeiten festgehalten worden. Traditionell nehmen an den orthodoxen Feiern zum Andreasfest auch Vertreter des Vatikans teil. Im Gegenzug besuchen Gesandte des Ökumenischen Patriarchats die katholischen Feiern zum Festtag Peter und Paul am 29. Juni im Vatikan. Während der Papst als Nachfolger des Apostels Petrus gilt, beruft sich der Ökumenische Patriarch auf den Bruder von Petrus, den heiligen Andreas. Noch Ende letzten Jahres, am 30. November 2024 war zu solcher Feier mit dem Patriarchen eine Vatikan-Delegation unter Leitung von Kardinal Kurt Koch nach Istanbul gereist. Papst Franziskus hatte zu dieser Gelegenheit ein Grußwort an das Ehrenoberhaupt der orthodoxen Christen weltweit geschrieben, das am Ende eines Gottesdienstes zum Festtag des Apostels Andreas verlesen wurde. Er nannte darin besonders das 1.700-Jahr-Jubiläum, in 2025, des Konzils von Nicäa als einen Moment des gemeinsamen Wachsen. Im Jahr 325 wurde im heutigen Iznik in der Türkei bei der ersten ökumenischen Versammlung der Kirchengeschichte das zentrale christliche Glaubensbekenntnis formuliert. "Die Erinnerung an dieses wichtige Ereignis wird sicherlich die bereits bestehenden Bande stärken und alle Kirchen zu einem erneuerten Zeugnis in der heutigen Welt ermutigen", so Papst Franziskus. Die Anerkennung der Ostkirchen als Kirchen ist darin begründet, dass die Katholische Kirche die Gemeinschaft mit den Kirchen des Ostens als sehr eng betrachtet, wie dies Papst Benedikt XVI. explizit ausgesprochen hat: „Unter den christlichen Kirchen und Gemeinschaften steht uns ohne Zweifel die Orthodoxie theologisch am nächsten. Katholiken und Orthodoxe haben die gleiche altkirchliche Struktur bewahrt; in diesem Sinn sind wir alle alte Kirche, die doch immer gegenwärtig und neu ist.“ Es geht nicht darum, einen Kompromiss auf dem kleinstmöglichen gemeinsamen Nenner anzuvisieren. Vielmehr müssen die jeweils starken Seiten beider Kirchengemeinschaften miteinander ins Gespräch gebracht werden. Wie Kardinal Koch betonte, der nächste Schritt sei die Wiederaufnahme der Eucharistischen Gemeinschaft. Nur durch die Wiederherstellung der Eucharistischen Gemeinschaft könne die ungeteilte Kirche in Ost und West wiederhergestellt werden, was das wahre Ziel aller ökumenischen Bemühungen sei. Möge in diesem Heiligen Jahr 2025, an dem sich solch wichtige Daten jähren, der Wille unseres Herrn Jesus Christus sich mehr erfüllen. Quellen: Kardinal Koch: Ziel der Ökumene ist Aufhebung von Ost-West … Lecture at the 25th anniversary of the Collegium Orientale …

Im Januar 2025 fand an der Universität Wien ein internationales Symposium statt, das die Ereignisse von 1054 in Konstantinopel „neu“ bewertete. Traditionell als Beginn des Schismas zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche betrachtet, wurde dieses Datum von den Teilnehmern des Symposiums als überholt angesehen.

Kardinal Kurt Koch, Präsident des Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen, hielt die Eröffnungsansprache. Er betonte, dass die katholische und die orthodoxe Kirche einander als wahre Kirchen anerkennen sollten, um die Trennung zu überwinden.

Im Jahr 1054 reiste Kardinal Humbert von Silva Candida im Auftrag von Papst Leo IX. nach Konstantinopel, um ein militärisches Bündnis gegen die Normannen zu schließen. Dieses Vorhaben scheiterte. Unglückliche Umstände führten jedoch dazu, dass er Patriarch Michael Kerullarios exkommunizierte. Daraufhin erfolgte eine Gegenexkommunikation. In der Kirchengeschichte wurde dies oft als offizielles Datum des Schismas zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche betrachtet.

Die ersten Spaltungen fanden viel früher statt, nämlich im vierten und fünften Jahrhundert, weil einzelne kirchliche Gemeinschaften die christologischen Lehrentscheidungen der Konzilien von Ephesus und vor allem von Chalkedon im Jahre 451 nicht angenommen und sich deshalb von der Reichskirche getrennt haben. Grund für die damaligen Spaltungen war die adäquate Formulierung des Christusbekenntnisses gewesen, insofern die vorchalkedonischen Kirchen die Lehrentscheidung des Konzils von Chalkedon, dass Jesus Christus, da er wahrer Gott und wahrer Mensch ist, eine Person in zwei Naturen ist, die als „unvermischt, unveränderlich, ungetrennt und unteilbar“ erkannt werden, nicht angenommen, sondern betont haben, dass in Christus nicht zwei Naturen, sondern nur eine Natur gegeben ist.

Da es sich hier um die innerste Mitte des christlichen Glaubens handelt, versteht es sich leicht, dass bei den ökumenischen Gesprächen zwischen der Katholischen Kirche und den Orientalisch-Orthodoxen Kirchen in erster Linie christologische Fragen zu behandeln gewesen sind. Theologischen Dialoge haben dabei bald zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass es sich bei den damaligen christologischen Auseinandersetzungen im Wesentlichen um ein Sprachproblem gehandelt hat, insofern man verschiedene philosophische und theologische Begriffe von Natur und Person, von physis und prosopon verwendet hat, im Grunde aber denselben kirchlichen Christusglauben bezeugen wollte.

Ein wichtiger Schritt aufeinander zu wurde vor fast 60 Jahren, einen Tag vor der letzten Sitzung des Zweiten Vatikanischen Konzils,  unternommen; mit dem historischen Ereignis des 7. Dezember 1965, als in der Patriarchalkirche St. Georg im Phanar in Konstantinopel und in der Basilika St. Peter in Rom die höchsten Repräsentanten der beiden kirchlichen Gemeinschaften die gegenseitigen Anathemata von 1054, wie es in der Gemeinsamen Erklärung heisst, „aus dem Gedächtnis und der Mitte der Kirche“ entfernt haben, „damit sie für die Wiederannäherung in der Liebe kein Hindernis mehr darstellen können.“

Im Jahre 1971 haben Papst Paul VI. und der Syrische Patriarch von Antiochien, Mar Ignatius Yaqub III. in ihrer gemeinsamen Erklärung festgestellt, „dass im Glauben an das Mysterium des Wortes Gottes, das Fleisch und wahrhaft Mensch geworden ist, kein Unterschied besteht, auch wenn über Jahrhunderte hin Schwierigkeiten aufgrund verschiedener theologischer

Ausdruckweise im Bekenntnis des Glaubens entstanden sind“.  Einige Jahre später haben Papst Johannes Paul II. und der Syrisch-Orthodoxe Patriarch von Antiochien und des ganzen Ostens, Ignatius Zakk I. Iwas die Übereinstimmung im Christusbekenntnis bestätigt und darauf aufbauend ein pastorales Abkommen mit der Ermöglichung des wechselseitigen Empfangs der Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung in Notsituationen unterzeichnet, das das Attribut „historisch“ verdient, da zum ersten Mal in der Geschichte trotz weiter bestehender Kirchentrennung eine begrenzte communicatio in sacris zwischen beiden Kirchen ermöglicht worden ist.

Die mit dem Bischof von Rom in Einheit lebenden Ostkirchen haben eine besondere Rolle für die Wiedergewinnung der Einheit der Christen, vor allem zu den Orientalisch-Orthodoxen und den Orthodoxen Kirchen hin. Im konziliaren Dekret über die Katholischen Ostkirchen „Orientalium Ecclesiarum“ heißt es: „Den mit dem Römischen Apostolischen Stuhl in Gemeinschaft stehenden Ostkirchen obliegt die besondere Aufgabe, gemäß den Grundsätzen des von diesem Konzil erlassenen Dekrets über den Ökumenismus die Einheit aller Christen, besonders der ostkirchlichen, zu fördern.“

Papst Johannes Paul II. verlieh diesem Anliegen der Einheit ein zusätzliches Gewicht, indem er für die Katholischen Ostkirchen ein eigenes kirchliches Rechtsbuch, den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) promulgierte. Mit ihm hat er nicht nur eine besondere Wertschätzung dieser Kirchen zum Ausdruck gebracht, sondern mit der Promulgation von zwei verschiedenen Rechtsbüchern hat er auch das Ziel verfolgt, dass die Kirche, wie er in seiner Apostolischen Konstitution „Sacri canones“ mit dem ausdrucksstarken Bild hervorgehoben hat, „wie mit den zwei Lungenflügeln des Ostens und des Westens atmet und mit einem Herzen, das gleichsam zwei Kammern hat, in der Liebe Christi glüht“.

Die ökumenische Zielrichtung wird zudem mit der zeitlichen Limitierung der Gültigkeit der Rechtsbestimmungen im CCEO unterstrichen. Bereits das Dekret über die Katholischen Ostkirchen hält in seinem Schlusswort fest, dass „alle Rechtsbestimmungen des Dekrets“ nur für die gegenwärtigen Verhältnisse gelten, „bis die katholische Kirche und die getrennten Ostkirchen zur Vollendung der Gemeinschaft zusammenfinden.“

Die zeitliche Limitierung bedeutet somit konkret, dass dann, wenn die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche mit den Orientalisch-Orthodoxen und Orthodoxen Kirchen verwirklicht sein wird, die Aufgabe des CCEO erfüllt sein wird und eine neue Gesetzgebung in Angriff genommen werden muss. Deutlicher kann man die spezifische ökumenische Verantwortung der Katholischen Ostkirchen nicht zum Ausdruck bringen, wie sie Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Pastores gregis“ nochmals in Erinnerung gerufen hat: „Es besteht kein Zweifel darüber, dass den katholischen Ostkirchen aufgrund ihrer spirituellen, geschichtlichen, theologischen, liturgischen und disziplinären Nähe zu den orthodoxen Kirchen und den anderen orientalischen Kirchen, die noch nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, eine ganz besondere Rolle vor allem zur Förderung der Einheit der Christen des Ostens zukommt.“

Dies lässt sich mit dem Codex Iuris Canonici (CIC) für die Lateinische Kirche verdeutlichen: Im Unterschied zum CIC, der keinen eigenen systematischen Teil über die ökumenische Verantwortung der Katholischen Kirche enthält, sondern sich mit verschiedenen Normen auf ökumenische Belange bezieht, ist demgegenüber im CCEO neben einzelnen bedeutsamen Canones dem ökumenischen Auftrag der Kirche insgesamt ein eigener Titel gewidmet, nämlich

Titel XVIII, der die Überschrift trägt: „Ökumenismus oder Förderung der Einheit der Christen“. Im CCEO findet sich somit eine explizite ekklesiologische Rechtsverpflichtung zur Teilnahme der Katholischen Kirche an der Ökumenischen Bewegung, mit der unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass die ökumenische Aufgabe für die Katholische Kirche Pflicht ist.

Es gibt noch viele Punkte der Uneinigkeit, allein schon das Wesen und die Ausübung des Primats des Bischofs von Rom, des Papstamtes. Dennoch sind im Laufe der letzten sechzig Jahre einige Gemeinsamkeiten festgehalten worden.

Traditionell nehmen an den orthodoxen Feiern zum Andreasfest auch Vertreter des Vatikans teil. Im Gegenzug besuchen Gesandte des Ökumenischen Patriarchats die katholischen Feiern zum Festtag Peter und Paul am 29. Juni im Vatikan. Während der Papst als Nachfolger des Apostels Petrus gilt, beruft sich der Ökumenische Patriarch auf den Bruder von Petrus, den heiligen Andreas. 

Noch Ende letzten Jahres, am 30. November 2024 war zu solcher Feier mit dem Patriarchen eine Vatikan-Delegation unter Leitung von Kardinal Kurt Koch nach Istanbul gereist. Papst Franziskus hatte zu dieser Gelegenheit ein Grußwort an das Ehrenoberhaupt der orthodoxen Christen weltweit geschrieben, das am Ende eines Gottesdienstes zum Festtag des Apostels Andreas verlesen wurde. Er nannte darin besonders das 1.700-Jahr-Jubiläum, in 2025, des Konzils von Nicäa als einen Moment des gemeinsamen Wachsen. 

Im Jahr 325 wurde im heutigen Iznik in der Türkei bei der ersten ökumenischen Versammlung der Kirchengeschichte das zentrale christliche Glaubensbekenntnis formuliert.

„Die Erinnerung an dieses wichtige Ereignis wird sicherlich die bereits bestehenden Bande stärken und alle Kirchen zu einem erneuerten Zeugnis in der heutigen Welt ermutigen“, so Papst Franziskus.

Die Anerkennung der Ostkirchen als Kirchen ist darin begründet, dass die Katholische Kirche die Gemeinschaft mit den Kirchen des Ostens als sehr eng betrachtet, wie dies Papst Benedikt XVI. explizit ausgesprochen hat: „Unter den christlichen Kirchen und Gemeinschaften steht uns ohne Zweifel die Orthodoxie theologisch am nächsten. Katholiken und Orthodoxe haben die gleiche altkirchliche Struktur bewahrt; in diesem Sinn sind wir alle alte Kirche, die doch immer gegenwärtig und neu ist.“

Es geht nicht darum, einen Kompromiss auf dem kleinstmöglichen gemeinsamen Nenner anzuvisieren. Vielmehr müssen die jeweils starken Seiten beider Kirchengemeinschaften miteinander ins Gespräch gebracht werden. Wie Kardinal Koch betonte, der nächste Schritt sei die Wiederaufnahme der Eucharistischen Gemeinschaft. Nur durch die Wiederherstellung der Eucharistischen Gemeinschaft könne die ungeteilte Kirche in Ost und West wiederhergestellt werden, was das wahre Ziel aller ökumenischen Bemühungen sei. Möge in diesem Heiligen Jahr 2025, an dem sich solch wichtige Daten jähren, der Wille unseres Herrn Jesus Christus sich mehr erfüllen.

Quellen:  Kardinal Koch: Ziel der Ökumene ist Aufhebung von Ost-West …

Lecture at the 25th anniversary of the Collegium Orientale …

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