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Iran: Urteil wegen Trinkens des Messweins vollzogen/80 Peitschenhiebe

(Fidesdienst) – Die Verurteilung zu 80 Peitschenhieben wegen
“Alkoholkonsums” bei einer liturgischen Feier einer christlichen
Gemeinde (vgl. Fidesdienst 24/10/2013) wurde am vergangenen 30. Oktober
im Falle eines der drei Verurteilten vollzogen. Die Angeklagten waren am
20. Oktober wegen Alkoholkonsums und Besitzes einer Satellitenantenne
verurteilt worden. Wie “Christian Solidarity Worldwide” (CSW), berichtet
kam es umgehend nach dem Ende der 10-Tages-Friest für einen
Berufungsantrag zu der ersten Vollziehung: es sei nicht bekannt, ob der
Berufungsantrag abgelehnt oder gar nicht erst in Betracht gezogen wurde.

Mervyn Thomas, Direktor von “Christian Solidarity Worldwide”, erklärt in
einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt: “Diese Männer wurden
bestraft, nur weil sie ein Sakrament empfangen haben, wie dies seit
Jahrhunderten Christen in aller Welt tun. Es handelt sich um einen
erschreckenden Verstoß gegen das Recht auf Ausübung des Kultes. Mit der
“Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte”
verpflichtet sich der Iran zur Gewährleistung der Religionsfreiheit für
alle Religionsgemeinschaften. Außerdem verstößt die Strafe gegen den
Artikel 5 der Konvention, die unmenschliche und entwürdigende Strafen
verbietet. Wir fordern die iranische Regierung zur Einhaltung der
internationalen Verpflichtungen auf”.

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