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Indien: Bericht zur Verfolgung 2013 dokumentiert über 4.000 Fälle antichristlicher Gewalt

(Fides) – Über 4.000 Fälle anti-christlicher Gewalt wurden im Jahr 2013
in Indien registriert, wobei in den meisten Fällen
hinduistisch-nationalistische Gruppen verantwortlich sind. Im Einzelnen
geht es unter anderem um Morde an 7 christlichen Gläubigen, darunter ein
Minderjähriger; Missbrauch und Misshandlung von 1.000 Frauen, 500
Kindern und rund 400 Priestern verschiedener Konfessionen, Übergriffe
auf über 100 christliche Kirchen und Kultstätten. Diese aktuellen Daten
enthält der “Bericht zur Verfolgung 2013”, den ein Forum christlicher
Einrichtungen und Organisationen in Indien herausgibt, darunter das
“Catholic Secular Forum” (CSF), “All India Christian Council”,
“Evangelical Fellowship of India”, “Global Council of Indian Christians”
und “World Watch Monitor“.
 
Der Bericht wurde in den vergangenen Tagen auch dem Vorsitzenden der
Indischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Bombay , Kard. Oswald
Gracias, vom Sekretär und Vorsitzenden des CSF, Joseph Dias und dem
Michael Saldanha, vorgelegt.
 
Bei 200 der insgesamt 4.000 dokumentierten Fälle handelt es sich um
schwere Fälle der Verfolgung: dazu kam es insbesondere in Karnataka, wo
die Christenverfolgung auch nach dem Regierungswechsel noch weit
verbreitet ist und Maharashtra, das die “nächste Werkstätte
hinduistischer Extremisten zu sein scheint“. Unter den „ersten Zehn“ auf
der Liste der Staaten in denen es zu Christenverfolgung kommt, stehen
unter anderem: Andra Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Orissa, Madhya
Pradesh, Tamil Nadu, Kerala.
 
Der Bericht untersucht auch die Lücken des indischen Justizsystems, die
eine straffreie Verbreitung der Gewalt ermöglichen. Dabei geht es
insbesondere um ein Gesetz aus dem Jahr 1950, das den christlichen
“Dalit” und anderen Minderheiten die den hinduistischen Dalit gewährten
Rechte verweigert und um das so genannte Anti-Bekehrungs-Gesetz, das
unter anderem in den Staaten Orissa, Arunachal Pradesh, Madhya Pradesh,
Rajasthan, Gujarat, Chhattisgarh, Himachal Pradesh gültig ist.
 
Der Bericht beklagt abschließend, dass der Entwurf für ein Gesetz zur
Beendigung der Gewalt, der bereits im vergangenen Jahr eingereicht
wurde, vom Parlament weder untersucht noch zur Debatte vorgelegt wurde.

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