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„Gebt dem Staate, was des Staates ist, und Gott, was Gottes ist!“ vgl. Matth. 22, 22.

Stimmzettel. Der katholische Mann legt seinen katholischen Namen, seinen Glauben nicht ab, wenn er die bürgerlichen Pflichten ausübt; im Gegenteil, mit dem Stimm­zettel in der Hand muß er erst recht offen seinen Glauben bekennen und ihn gegen die Angriffe seiner Feinde verteidigen. Wenn es sich um grundsätzliche Fragen handelt, ist es dem gläubigen Manne nicht freigestellt, an den Wahlen teilzunehmen oder nicht; in diesem Falle ist es vielmehr seine Pflicht, mit dem Stimmzettel in der Hand seinen Glauben zu bekennen und zu verteidigen. Bevor er aber für Annahme eines Gesetzes stimmt, läßt er sich darüber aufklären, ob dasselbe mit dem Glaubens- und Sittengesetze übereinstimmt; denn nie wird ein wahrer Christ für ein Gesetz stimmen, das die Gebote Gottes und der Kirche antastet.

                Auch bei den Wahlen unserer Behörden in Gemeinde und Bund soll der gläubige Mann treu seine Pflicht erfüllen. Jeder charaktervolle Mann fühlt sich unter einer Sünde verpflichtet, keinem Kandidaten seine Stimme zu geben, der durch schweres Ärgernis sich gegen die Gebote Gottes und der Kirche aufgelehnt hat, der sich nicht scheut, durch Wort und Schrift die Kirche und die Priester zu schmähen, der sich bemüht, den Religions­unterricht aus der Schule zu verdrängen und so die Rechte Gottes und der Kirche zu schmälern. Solchen Kandidaten seine Stimme geben, heißt ihr öffentliches Ärgernis und ihre Widersetzlichkeit gegen Gott und die Kirche billigen und  gegen Gott Stellung nehmen. Wer für solche Kandidaten stimmt, der wirkt mit an der Entchristlichung des Staates, der macht sich zum Mitschuldigen an all dem Unheil, das diese kirchenfeindlichen Männer später in ihrer amtlichen Stellung anrichten an den Interessen Gottes und den unsterblichen Seelen.
(S.E. Dr. Viktor Bieler, Bischof von Sitten)

Für alle: „Ich will mein Herz jeder Aufregung, jeder Abneigung und jeder Trauer ver­schließen!“      
(Hl. Gabriel v.d. Schmerzhaften Mutter)

Tagesheilige: Hl. Wendelin, Abt,  +1015. Er erfreut sich besonderer Verehrung des Landvolkes, das ihn als Helfer in Viehkrankheiten anruft. In Trier trat er bei einem Bauern in Dienst und zeichnete sich durch treue Sorge auch für das Vieh aus. Später war er Abt eines Benediktinerklosters. 
Hl. Johannes Cantius, Bekenner   +1473. Vor allem hütete er sich vor Zungensünden. An der Wand seines Zimmers standen die Worte: „Tue keinem ein Leid an; denn besänftigen ist nicht erfreulich. Rede keinem etwas nach; denn widerrufen ist schwer.“

Nachfolge Christi, 1.B. 4.K.: „Man soll die Sache vor Gott erwägen!“

Herr schenke uns eine gläubige Regierung!

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