Unter Berufung auf das II. Vatikanische Konzil (1962-65) fordern Reform-Katholiken von Rom, die Kirche zu reformieren durch Aufwertung der Laien; Abschaffung des Pflichtzölibats, Zugang der Frauen zum Priesteramt, Lockerung der Sexualmoral und Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten.
Warum sagt Rom NEIN?
1. Forderung: Gleichstellung von Priestern und Laien
Ein Priester hat das Sakrament der Priesterweihe empfangen, ein Laie nicht. Allein die Priesterweihe erteilt die Vollmacht, das Hl. Messopfer zu feiern – d.h. Brot und Wein in den Leib und das Blut JESU CHRISTI zu wandeln – und im Bußsakrament die Sünden nachzulassen. Das II. Vatikanische Konzil betont in seinem Dekret über die Priester, dass sie „heilige Weihvollmacht besitzen zu Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der Sünden . . .“
2. Forderung: Abschaffung des Pflichtzölibats
Die Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ wir von JESUS als ein hohes Ideal gepriesen (Mt. 19, 12)
Es ist wissenschaftlich gesichert, dass die verheirateten Apostel nach ihrer Berufung enthaltsam gelebt haben.
Das Konzil bekräftigt in seinem Dekret „Presbyterorum Ordinis“: „Diese heilige Synode billigt und bekräftigt von neuen das Gesetz für jene, die zum Priestertum ausersehen sind.“
Mit dem Gesetz ist Canon 277 § 1 des Kirchenrechts gemeint, der lautet:
„Die Kleriker sind gehalten, vollkommenen und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren. Deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe GOTTES ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen CHRISTUS anhangen und sich freier dem Dienst an GOTT und den Menschen widmen zu können.0147
3. Forderung: Zugang der Frauen zum Priesteramt
Der Priester ist Stellvertreter JESU CHRISTI. Er feiert „in persona CHRISTI“ das Hl. Messopfer und spendet die Sakramente. JESUS ist als Mann in das menschliche Dasein getreten. Er hat ausschließlich Männer zu seinen Aposteln berufen. Hätte er Apostelinnen gewollt, so hätte er sicher Seine Mutter zur ersten Priesterin geweiht. Er wollte es nicht.
Deshalb hat es niemals in der katholischen Kirche Priesterinnen gegeben.
4. Forderung: Lockerung der Sexualmoral
In seiner Enzyklika „Humanae Vitae“ bekräftigt Papst Paul VI. die Lehre der Kirche, dass der eheliche Akt grundsätzlich offen sein muss für ein Kind. Das bedeutet, dass er durch künstliche Verhütungsmittel nicht unfruchtbar gemacht werden darf.
Die Kirche sagt Ja zu einer natürlichen Empfängnisregelung, d.h. zum Verzicht während der fruchtbaren Tage der Frau.
Wie weise die Sexualmoral der Kirche ist, wird deutlich an den Folgen der Verhütung durch die sog, „Anti-Baby-Pille“, die nicht nur tödlich ist für das gezeugte Kind – und zwar dann, wenn sich das befruchtete Ei nicht in der Gebärmutter einnisten kann (Nidationshemmung), sondern auch für die Frauen tödlich sein kann, bzw. große gesundheitliche Gefahren birgt: Thrombosen, Embolie, Schlaganfall.
Das 6. Gebot lautet: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!“ Gemeint sind alle Akte sexueller Art, die nicht durch die Ehe legitimiert sind. GOTT selber verbietet damit den vor- und außerehelichen Verkehr.
Reformkatholiken behaupten, das homosexuelle Begehren sein angeboren. Das ist falsch! Die wissenschaftliche Forschung beweist, dass es kein Homo-Gen gibt.
Homosexuelle Neigungen sind krankhaft, eine Sexualneurose. Praktizierte Homosexualität ist Verführung und schwere Sünde.
„Du darfst einem Mann nicht beiwohnen, wie man einem Weibe beiwohnt. Das wäre ein Greuel (Todsünde)“ (3. Buch Moses 18, 22 und 29). „Täuschet euch nicht, weder Unzüchtige, noch Ehebrecher, noch die, die sich zur Knabenliebe hergebe oder sie üben, werden das Reich erhalten.“ (1. Kor. 6, 9)
5. Forderung: Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten
Wer nach einer Scheidung wieder heiratet, lebt Ehebruch. Es wäre ein lebensbedrohlicher Akt der Unbarmherzigkeit, Katholiken, die in schwerer Sünde leben, zur Hl. Kommunion zuzulassen, da GOTT selber unmissverständlich warnt: „Wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht!“ (1. Kor. 11, 28).
Und ebenso unmissverständlich belehrt JESUS Seine Jünger: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet begeht ihr gegenüber Ehebruch . . . Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10, 11f).
Wiederverheirateten Geschiedenen bleibt die Möglichkeit, Frieden mit GOTT zu schließen, indem sie enthaltsam leben.
Quelle: Der Fells – Katholisches Wort in die Zeit – Heft 43. Jahr – November 2012